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elektronische Urkundensammlung
(recht.notar)
    

Ab 1.1.2022 sind die vom Notar zu führenden Verzeichniss und Sammlungen elektronisch zu führen.

USL = (elektronische Urkundensammlung)
UVZ = Urkundenverzeichnis (tritt an die Stelle der Urkundenrolle)
UVZ-Nummer ersetzt die UR-Nummer
VVW = Verwahrungsverzeichnis
ZGR = Zugriffsrecht
N-Karte = Notarkarte
M-Karte = Mitarbeiterkarte
SO-PIN = System Operator PIN
NotAktVV = Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse

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