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addierte Kausalität
(recht.allgemein)
    

Von addierter Kausalität spricht man im Zivilrecht, wenn mehrere Handlungen erst Zusammen zu einem Erfolg führen.

Beispiel: Mehrer Unternehmen leiten Schadstoffe in einen Fluss ein, aber erst die aufaddierte Gesamtmänge lässt den Fischbestand sterben.

Im Strafrecht spricht man bei dieser Konstellation auch von kumulativer Kausalität.

Auf diesen Artikel verweisen: Kausalität * Kausalität, Zivilrecht

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