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Adjudikation
(recht.allgemein.akl)
    

Mit Adjudikation wird ein Verfahren der außergerlichten Konfliktlösung bezeichnet, bei dem der Konflikt durch ein nur zunächst verbindliches kurzfristig erstelltes Schiedsgutachten entschieden wird und die Parteien bis zur weiteren Klärung an den Schiedsspruch gebunden sind. Beiden Parteien haben die Möglichkeit dies Sache anschließend weiter klären zu lassen und sind dabei an das Ergebnis der Adjukation nicht gebunden.

Insbesondere im Baurecht ist dies sinnvoll, da durch die Adjudikation zunächst der Konflikt dem weiteren Bauvorhaben nicht mehr entgegensteht und bis zu einer endgültigen Klärung in den Hintergrund tritt. Regelmäßig akzeptieren die Parteien zunächst einstweilige Lösung dann dauerhaft.

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