logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Administrativenteignung
(recht.oeffentlich.veraltung.bt)
    

Von Administrativenteignung spricht man, wenn eine Enteignung nicht durch Gesetz sondern durch einen Verwaltungsakt aufgrund eines Gesetzes erfolgt. Das ist gemäß Art. 14 Abs. 3 S.2 GG möglich.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung