Datei: anwaltshaftung wird geändert
Von Anwaltshaftung oder Anwaltsregress spricht man, wenn ein Mandant von seinem Anwalt wegen eines Fehlers Schadensersatz verlangt.
Anwälte haften für Pflichtverletzungen gemäß § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz.