Mögliche Belastungsobjekte
Das Belastungsobjekt für ein Grundpfandrecht kann ein
- Grundstück
- Wohnungseigetum
- grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbauchrecht)
Teilfächen
Teilflächen kommen nicht als Belastungsobjekt in Betracht. Sie müssen vorher im Grundbuch verselbständigt werden. Allerdings kann die Grundschldbetellungsurkunde inkl. Vollstreckungsunterwerfung schon vor der Verselbständigung errichtet werden.