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Ein Verstoß gegen die Prüfpflicht durch denic liegt nur vor, wenn denic ohne Nachforschungen zweifelsfrei feststellen kann, ob ein registrierter Domain-Name Rechte Dritter verletzt. Das ist der Fall bei Vorliegen eines rechtskräftigen gerichtlichen Titels, einer unzweifelhaft wirksamen Unterwerfungserklärung des Domain-Inhabers oder bei Identität mit einer bekannten Marke. Rechte Dritter verletzt.