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strat:1950: Strafrecht allgemeiner Teil Woraus kann sich im einzelnen eine Garantenstellung ergeben?
Woraus kann sich im einzelnen eine Garantenstellung ergeben?
Mit Garantenstellung bezeichnet man im Strafrecht ein Verhältnis des Täters zu einem Tatobjekt, das eine Pflicht des Täters zur Abwendung strafrechtlicher Erfolge auslöst. Diese Pflicht wird als Garantenpflicht bezeichnet.