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stpr:105: Strafprozessrecht Wann besteht für die Staatsanwaltschaft genügend Anlass zur Klageerhebung?
Wann besteht für die Staatsanwaltschaft genügend Anlass zur Klageerhebung?
Genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage i.S.v. § 170 StPO besteht, wenn
gegeben sind.