Datei: strafrechtat wird geändert
Mit allgemeinem Teil des Strafrechts werden die §§ 1 - 79b Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet, die die grundlegenen Vorschriften enthalten, die für alle Straftatbestände des besonderen Strafrechts gelten.
Der allgemeine Teil umfasst folgende Abschnitte: