Datei: vereinfachtesunterhaltsverfahren wird geändert
Als vereinfachtes Unterhaltsverfahren, wird das Unterhaltsverfahren nach § 249 FamFG bezeichnet.
Die Gebühren entstehen hier wie im normalen Gerichtsverfahren, werden aber gemäß VV 3100 Abs. 3 auf den nachfolgenden Rechtsstreit voll angerechnet.