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Die Vertragstheorie leitet die Entstehung eines Staats aus einem in der Vergangenheit liegenden Vertrag zwischen allen Mitgliedern ab (sog. Gesellschaftsvertrag, Sozialvertrag, Staatsvertrag). Vertreter: Grotius, Pufendorf, Althusius, Hobbes, Locke, Rousseau und Kant.