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recht.geschichte
Arbeitsrecht, Geschichte
seit dem Absolutismus, Verbot aller Arbeitnehmerzusammenschlüsse
vor 18. einzelne gesetzliche Regelungen im Bergrecht und Polizeiordnungen, starke Regelung der Arbeitsverhältnisse durch staatliche oder ständische Regelungen
1839 Verbot der Kinderarbeit für Kinder unter neun Jahren und Beschränkung der Arbeitszeit von Jugendlichen unter 16 Jahren auf 10 Stunden täglich.
1849 Einbeziehung der Erwachsenen in die Arbeitschutzgesetze
186x Arbeiter und Angestelltenausschüsse in den Unternehmen
1869 Aufhebung des
Koalition
sverbots und Einführung der freien Gestaltung des Arbeitsverhältnisses durch Vertrag (§ 105 GewO).
19. Jh. Industrialisierung, explosives Bevölkerungswachstum, Landflucht, Überangebot von Arbeit, Kostenminimierung auf dem Rücken der Arbeitnehmer, wirtschaftliche Verelendung der Arbeitnehmer.
1873 Erster
Tarifvertrag
im Buchdruckergewerbe
1878 Novellierung der
GewO
und Einführung der Fabrikinspektion (verglbar. mit der Gewerbeaufsicht)
1878
Sozialistengesetz
und als Folge Auflösung vieler
Gewerkschaften
(...) Ausbreitung des Tarifvertrages
1883 Krankenversicherung
1884 Unfallversicherung
1889 Alters- und Invaliditätsversicherung
1890 Errichtung von Gewerbegerichten
1891 Arbeitsschutzgesetz
1891 Novelle der GewO erkennt die Möglichkeit zur Errichtung von Fabrikausschüssen an
1896 BGB mit Dienstvertragsnormen
1903 Kinderschutzgesetz
1904 Errichtung von Gewerbe- und Kaufmannsgerichten mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeisitzern
1906 3000 Tarifverträge in Deutschland
1911 Hausarbeitsgesetz
1913 13.000 die 10 % der Arbeitnehmer erfassen in Deutschland
Entwicklung der Rechtsprechung zum Arbeitskampf
1916 Hilfsdienstgesetz mit erstmaliger Anerkennung der Gewerkschaften
1918 Verordnung über die Arbeitszeit führt 8-Stundentag und 48-Stundenwoche ein
1918 Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schließen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. Die Arbeitgeber erkennen damit die Gewerkschaften als Arbeitnehmervertretung an. Die Arbeitsgemeinschaft zerfällt bald wieder.
1918 Tarifvertragsordnung (TVVO), Anerkennung des Tarifvertrages durch den Gesetzgeber
1918 Einführung der Erwerbslosenfürsorge
1919 WRV garantiert in Art. 159 Koalitionsfreiheit
1920 Betriebsrätegesetz mit Betriebsvereinbarung
1922 75 % der Beschäftigungsverhältnisse werden von Tarifverträgen erfasst.
1922 Gesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat
(...) Viele Arbeitskämpfe in der Weimarer Zeit
1923
Schlichtungsverordnung
1923 Schwerbehindertengesetz
1923 Hausarbeitsgesetz zur Regelung der Heimarbeit
1927 Mutterschutzgesetz
1927 Arbeitslosenversicherung tritt an Stelle der Erwerbslosenfürsorge
(...) Erstmalig Urlaubsanspruch in Tarifverträgen
1933 ff Beseitigung des kollektiven Arbeitsrechts, Abschaffung von Tarifverträgen, Verbot von Arbeitskämpfen
1934 Arbeitsordnungsgesetz
(...) Gleichsschaltung aller Arbeitnehmer in der Arbeitsfront
(...) In den Betrieben Führerprinzip und Betriebsgemeinschaft
(...) Auslegung arbeitsrechtlicher Generalklauseln zum Nachteil jüdischgläubiger Arbeitnehmer
1949 ff Widerherstellung des kollektiven Arbeitsrechts: Zulassung von Gewerkschaften, Tarifverträgen und Betriebsräten
Vereinheitlichung des Arbeitsrechts durch Bundesgesetze und Verdrängung der Ländergesetze (z.B. Urlaubs- und Betriebsrätegesetze)
1951 Montanmitbestimmungsgesetz
1976 Mitbestimmungsgesetz