Datei: grundurteil wird geändert
Mit Grundurteil wird ein Urteil bezeichnet, mit dem ein Gericht über einen Anspruch nur dem Grunde nach, d.h. nicht über die Höhe des Anspruchs entscheidet. Gemäß § 304 ZPO steht die Entscheidung mit Grundurteil im richterlichen Ermessen.
Beispiel: A verlangt von B 1.000,- Schmerzensgeld wegen eines Fausthiebes in das Gesicht, denn B bestreitet. Kommt das Gericht nach einer Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass A von B geschlagen wurde, so kann es mit Grundurteil über den Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach entscheiden., wenn noch streitig ist, wie groß die Verletzung des A war, die für die Schmerzensgeldhöhe entscheidend ist.
Das Teilurteil
Über Teile eines einheitlichen Anspruches kann nur ein Teilurteil ergehen, wenn zugleich über die restlichen Teile ein Grundurteil ergeht (§ 301 ZPO).