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stpr:110: Strafprozessrecht Wann liegt hinreichender Tatverdacht vor und wofür muss er vorliegen?
Wann liegt hinreichender Tatverdacht vor und wofür muss er vorliegen?
Von hinreichendem Tatverdacht spricht man, wenn mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass der Beschuldigte verurteilt wird (BGH StV 1, 579). Hinreichender Tatverdacht ist eine Voraussetzung für die Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft.