Datei: konkurrentenklagebeamtenrecht wird geändert
vwpr:310: allgemeines Verwaltungsrecht B ist Beamter im öffentlichen Dienst. Aufgrund seiner Ausbildung (zwei juristische Staatsexamen) und der Beurteilung durch seine Vorgesetzten eignet er sich hervorragend für eine freie werdende Stelle als Behördenleiter. Für diese Stelle wird allerdings der weniger qualifiziert D ernannt, der ein alter Parteifreund des Ministers ist. Kann B, der seine höhere Qualifikation problemlos nachweisen kann, dagegen vorgehen? Wie ist er zu beraten?
B ist Beamter im öffentlichen Dienst. Aufgrund seiner Ausbildung (zwei juristische Staatsexamen) und der Beurteilung durch seine Vorgesetzten eignet er sich hervorragend für eine freie werdende Stelle als Behördenleiter. Für diese Stelle wird allerdings der weniger qualifiziert D ernannt, der ein alter Parteifreund des Ministers ist. Kann B, der seine höhere Qualifikation problemlos nachweisen kann, dagegen vorgehen? Wie ist er zu beraten?
Bei Konkurrentenklagen im Beamtenrecht besteht, soweit eine Planstelle existiert, ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahl und darüber hinaus dürfte der am besten geeignete Bewerber auch einen Anspruch auf Ernennung haben.
Es ist aber darauf zu achten, dass eine einmal erfolgte Ernennung gemäß des Grundsatzes der Ämterstabilität und unter Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes nicht wegen Auswahlfehler zurückgenommen werden kann. Ein abgelehnter Mitbewerber hat daher nur die Möglichkeit vor Ernennung mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen die Ernennung, die ein Verwaltungsakt ist, vorzugehen. Hier ist an Maßnahmen im Wege einer einstweiligen Anordnung zu denken.