Datei: zugewinnherausnahme wird geändert
Bei der Herausnahme von Gegenständen aus dem Zugewinn (z.B. ererbtes Haus, Einzelunternehmen etc.) Sind folgende Punkte zu beachten:
Wert des herausgenommenen Gegenstandes, bei der Herausnahme von Gegenständen die erst künftig in das Vermögen komme 30 % des Wertes.