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Von einem asthenischen Affekt spricht man im Strafrecht bei einer Gemütsbewegung, z.B. hochgradige Erregung, Furcht oder Schrecken die zur Begehung einer Straftat geführt hat. Der asthenische Affekt führt, wenn er für die Tat kausal war, zur Schuldunfähigkeit gemäß §§ 20, 21 StGB führen. Es ist allerdings notwendig, dass der asthenische Affekt dazu führte, dass der Täter das Tatgeschehen nicht mehr richtig wahrnehmen konnte.
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