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Allgemeines Verbrechensmerkmal
(recht.straf.at.vorsatz)
    

Von einem allgemeinen Verbrechensmerkmal, spricht man bei Verbrechensmerkmalen die nicht zum gesetzlichen Tatbestand gehören. D.h. sie müssen nicht vom Vorsatz umfasst sein.

Auf diesen Artikel verweisen: rechtswidrig, Tatbestands-/allgemeines Verbrechensmerkmal

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