slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (2)
Amnestie
(recht.straf und recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Amnestie wird ein allgemeiner Straferlass durch den Gesetzgeber bezeichnet. Bei dem Straferlass in einem Einzelfall spricht man von Begnadigung.

Beispiel: Der Staatsrat der DDR erließ am 27.10.1989 nach dem Zusammenbruch der Grenze zur Bundesrepublik einen Straferlass für alle Flüchtlinge und inhaftierte Teilnehmer nicht genehmigter Demonstrationen. Entsprechend wurden alle aus diesen Gründen inhaftierte Bürger frei gelassen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: