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Anfechtung
(recht.allgemein)
    

Mit Anfechtung wird ein Gestaltungsrecht bezeichnet, mit dem der Ausübende in der Lage ist, ein Rechtsverhältnis zu beenden.

Folgende Arten der Anfechtung sind bekannt:

  1. Anfechtung von Willenserklärungen
  2. Insolvenzanfechtung
  3. Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  4. Prozessanfechtung

Auf diesen Artikel verweisen: Einwendungen * Anfechtungsfrist

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