slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Appellations/Appellationsgericht
(recht.allgemein)
    

Mit Appellation wird die Anrufung eines höheren Gerichts zur Kontrolle einer gerichtlichen Entscheidung bezeichnet. Mit Appellationsgericht dementsprechend ein höheres Gericht, dass Entscheidungen unterer Gericht kontrolliert.

In der bundesdeutschen Rechtssprache sind beide Begriffe nicht gebräuchlich.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: