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Arrestgesuch
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Arrestgesuch wird der Antrag auf Anordnung eines Arrests bezeichnet. Das Arrestgesuch muss gemäß § 920 ZPO enthalten:

  1. Bezeichnung des Arrestanspruchs
  2. Bezeichnung des Arrestgrundes
  3. Die Tatsachen, aus denen sich der Arrestanspruch und der Arrestgrund ergeben
  4. Die Angabe des Geldbetrages bzw Wertes des Anspruchs

Auf diesen Artikel verweisen: Arrest, ZPO * Arrest, ZPO

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