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Aufnahmezwang
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.wettbewerb)
    

Von Aufnahmezwang spricht man, wenn ein Wirtschaftsverband aus Gründen des Wettbewerbs verpflichtet ist ein Unternehmen aufzunehmen.

Auf diesen Artikel verweisen: eingetragener Verein (e.V.)

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