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aut dedere aut judicare
(recht.allgemein.latein und recht.straf.at)
    

Mit "aut dedere aut judicare" wird der völkerrechtliche Grundsatz bezeichnet, nach dem ein Staat einen Tatverdächtigen fremder Staatsangehörigkeit entweder selbst verfolgen und ggf. verurteilen oder dem betroffenen Staat ausliefern muss.

Beispiel: A ist Deutscher und lebt in den USA. Er ist verdächtig seine Unterhaltspflicht gegenüber seiner in Deutschland lebenden Frau zu verletzen (was gemäß § 170 StGB eine Straftat ist). Nach dem aut dedere aut judicare Grundsatz muss die USA die Straftat entweder verfolgen oder den A ausliefern.

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