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Beamtin
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.beamte)
    

Mit Beamtin wird eine natürliche Person bezeichnet, die aufgrund einer Berufung in einem öffentlich-rechtlichen, gesetzlich besonders geregelten Dienst- und Treueverhältnis zum Staat oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht.

Auf diesen Artikel verweisen: Beförderung * Beamter * Beamtenrecht

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