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Befehls- und Kommandogewalt
(recht.oeffentlich.staat.bundeswehr)
    

Mit Befehls- und Kommandogewalt wird die höchste militärische Leitungsgewalt über die Streitkräfte (= Bundeswehr) bezeichnet. Im Gegensatz zum Oberbefehl umfasst sie nicht ein Militärverordnungsrecht und auch nicht eine Militärgerichtsbarkeit. Entsprechend ist die Bundeswehr ein der parlamentarischen Kontrolle und den gesetzlichen Bindungen für die Exekutive unterlegenes Heer. Man spricht insoweit auch von einem Parlamentsheer.

Mit Befehlsgewalt wird die Formalbefugnis zur Erteilung von Befehlen als oberstes militärischer Vorgesetzter bezeichnet. Mit Kommandogewalt die materielle Kompetenz zur militärisch-technischen Truppenführung und -ausbildung (siehe Raap, JuS 1996, 981).

Im Friedensfall liegt die Befehls- und Kommandogewalt beim Verteidigungsminister im Verteidigungsfall geht sie auf den Bundeskanzler über. Der Verteidigungsminister bestimmt einen Staatssekretär zum Vertreter für die Befehls- und Kommandogewalt.

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