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Berufsberatung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.arbeit)
    

Mit Berufsberatung wird die "Erteilung von Auskunft und Rat zur Berufswahl, beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel, zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe, zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung, zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche, zu Leistungen der Arbeitsförderung" bezeichnet (§ 30 SGB III).

Die Berufsberatung wird von der Agentur für Arbeit durchgeführt.

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