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Betrug
(recht.straf.bt.263)
    

Betrug ist die Vermögensschädigung eines Dritten durch das Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums mittels Vorspiegelung falscher oder Entstellung bzw. Unterdrückung wahrer Tatsachen mit Bereicherungsabsicht. Betrug ist gemäß § 263 StGB ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Beispiel: A bekommt von dem ihm unbekannten Autohändler B einen neuen Oberklassewagen zu günstigen Konditionen angeboten, es kommt zu einem Vertragsschluss. B verlangt zur Abwicklung eine Vorauszahlung in bar i.H.v. 10 %. A zahlt diese wie verlangt gegen Quittung an B. Als A dann auf Lieferung drängt ist das Büro leer und B nicht mehr aufzufinden. B hat sich, wie von Anfang an geplant, mit der Vorauszahlung abgesetzt.

Prüfungsaufbau

  1. Tatbestandsmäßigkeit
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

Auf diesen Artikel verweisen: Zechprellerei * § 263 StGB Betrug * Ethik * Phishing/Phishing-eMails * Identitätsdiebstahl * geringwertige Sache * ignorantia facti * Ehebetrug

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