slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 43 BeurkG Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde
(gesetz.beurkg.abschnitt-3.2)
<< >>
    

Bei der Feststellung des Zeitpunktes, zu dem eine private Urkunde vorgelegt worden ist, gilt § 42 Abs. 2 entsprechend.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: