slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 656b BGB Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
(gesetz.bgb.buch-2.abschnitt-8.titel-10.untertitel-4)
<< >>
    

Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: