slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 1080 BGB Nießbrauch an Grund- oder Rentenschuld
(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-4.titel-2.untertitel-2)
<< >>
    

Die Vorschriften über den Nießbrauch an einer Forderung gelten auch für den Nießbrauch an einer Grundschuld und an einer Rentenschuld.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: