slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 1112 BGB Ausschluss unbekannter Berechtigter
(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-6)
<< >>
    

Ist der Berechtigte unbekannt, so findet auf die Ausschließung seines Rechts die Vorschrift des § 1104 entsprechende Anwendung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: