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Bigamie/Doppelehe
(recht.straf.bt)
    

Von Bigamie oder Doppehe spricht man, wenn jemand eine Ehe schliesst, obwohl er bereits rechtskräftig verheiratet ist. Die vorsätzlich eingegangene Doppelehe ist für beide Partner gemäß § 172 StGB ein Vergehen, dass mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft wird.

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