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Bundesversammlung
(recht.oeffentlich.staat)
    

Die Bundesversammlung wählt gemäß Art. 54 Abs. 1 GG den Bundespräsidenten.

Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern die von den Landtagen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.

Auf diesen Artikel verweisen: Bundestagspräsident/Parlamentspräsident * Verfassungsorgane/Staatsorgane

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