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Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
(recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

Mit BVerwG wird das oberste Bundesgericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezeichnet. Es besteht seit 23.9.1952 und hatte seinen Sitz zunächst in West-Berlin, dieser wurde dann aber nach der Vereinigung nach Leipzig verlegt.

Zuständigkeit

In erster Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, über Klagen gegen vom Bundesinnenminister ausgesprochene Vereinsverbote und Klagen gegen Vorgänge im Geschäftsbereich des BND zuständig.

Auf diesen Artikel verweisen: Bundesgerichte/Oberste Gerichtshöfe * Oberbundesanwalt * Verwaltungsgericht * Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) * Gebot der Rücksichtnahme * BVerwG * Oberverwaltungsgericht (OVG)

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