logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (1)
contra legem
(recht.allgemein.latein)
    

Von contra legem (lat.) spricht man, wenn eine Meinung, ein Vorgehen oder eine Rechtsfortbildung mit dem geltenden Gesetz nicht zu vereinbaren ist.

Beispiel: Der Autor geht contra legem davon aus, dass Mundraub grundsätzlich nicht strafbar sei.

Vergleiche mit präter legem de lege lata und de lege ferenda.

Auf diesen Artikel verweisen: Entlassung * praeter legem

Hinweis auf Werbung