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corpore et animo
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.sachen.besitz)
    

MIt corpore et animo = Sachherrschaft und Herrschaftswille werden die zwei Voraussetzungen des Besitzerwerbs im römischen Recht bezeichnet, die nach h.M. auch im deutschen Recht vorliegen müssen (siehe unter Besitzerwerb).

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