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Derogation/derogieren
(recht.oeffentlich.staat)
    

Im Gegensatz zur Abrogation nur teilweise Aufhebung oder Ersetzung eines früheren Rechtssatzes durch einen späteren.

Siehe auch die Einträge zu den Grundsätzen:

Auf diesen Artikel verweisen: lex posterior derogat legi priori * Abrogation * Lex superior derogat legi inferiori

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