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Dienstentlassung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.beamte)
    

Von einer Dienstentlassung spricht man, wenn ein Beamter wegen schwerer Dienstvergehen als Diszplinarmaßnahme aus dem Dienst entfernt wird. Die Dienstentlassung hat den vollständigen Verlust der Ansprüche auf Bezüge und Versorgung (z.B. für den Ruhestand) zur Folge.

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Auf diesen Artikel verweisen: Dienstenthebung, vorläufige Werbung: