slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
dolus malus
(recht.straf.at)
    

Mit dolus malus wird der Vorsatz (= das Bewusstsein) unrechten Handelns bezeichnet. Für Weiteres siehe unter Unrechtsbewusstsein.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: