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Drittanfechtungsklage
(recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

Inhalt
             1. Klagebefugnis

Von einer Drittanfechtungsklage spricht man im Verwaltungsprozessrecht, wenn jemand einen Verwaltungsakt anficht, dessen Adressat er nicht ist.

Beispiel: A ist Eigentümer eines ruhig gelegenen Grundstücks mit Haus in Neudorf. Das Nachbargrundstück ist unbebaut. Als dem B dort die Baugenehmigung für eine Schlosserei erteilt wird, fürchtet A um seine Ruhe. Um dies zu verhindern ficht er die Baugnehmigung an.

Eine Form der Drittanfechtungsklage ist die Konkurrentenklage, für näheres siehe dort.

1. Klagebefugnis

Eine Klagebefugnis hat der Dritte nur, wenn er die Möglichkeit der Verletzung eines eigenen subjektiven Rechts geltend machen kann.

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