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§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
(gesetz.sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung-2011)
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(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2009 beträgt 30.506 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2011 beträgt 30.268 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Auf diesen Artikel verweisen: § 18 SGB IV Bezugsgröße

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