(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2009 beträgt 30.506 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2011 beträgt 30.268 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Auf diesen Artikel verweisen: § 18 SGB IV Bezugsgröße