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effektiver Jahreszins
(recht.zivil)
    

Als effektiver Jahreszins wird der für ein Darlehen zu zahlende Zinssatz unter Berücksichtigung aller für das Darlehen entstehender Kosten bezeichnet.

Beispiel: Der A nimmt bei der B-Bank einen Kredit über 10.000,- mit einem nominalen Jahreszins von 5 % auf und einer Laufzeit von 5 Jahren auf. Er erhält von der Darlehenssumme aber nur 9.750,- ausgezahlt. D.h. das Disagio für den Verwaltungsaufwand beträgt 2,5 %. Insgesamt betragen die Kreditkosten damit

Auf diesen Artikel verweisen: Preisangabenverordnung, Text

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