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Mit EG-Vertrag wird der Vertrag vom 25.3.1957 bezeichnet, der der Europäischen Gemeinschaft zugrunde liegt. Ursprünglich wurde er als EWG-Vertrag bezeichnet (Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft). Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde die Zählung der Paragraphen geändert. Weiterhin wurde der EG-Vertrag durch den Vertrag von Nizza geändert. Die nächste Änderung steht mit dem Vertrag von Lissabon an.
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