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EG-Vertrag/AEUV
(recht.eu)
    

Mit EG-Vertrag wird der Vertrag vom 25.3.1957 bezeichnet, der der Europäischen Gemeinschaft zugrunde liegt. Ursprünglich wurde er als EWG-Vertrag bezeichnet (Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft).

Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde die Zählung der Paragraphen geändert. Weiterhin wurde der EG-Vertrag durch den Vertrag von Nizza geändert. Die nächste Änderung erfolgte mit dem Vertrag von Lissabon, mit dem der EG-Vertrag in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umbenannt wurde.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vertrag von Amsterdam (EU-Vertrag) * Europarecht (EU-Recht), primäres/sekundäres * EGV * Vertrag von Nizza Werbung: