logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Ehrenamt
(recht.allgemein)
    

Mit Ehrenamt wird ein öffentliches Amt bezeichnet, dessen Wahrnhemmung unentgeltlich erfolgt. Üblich sind allerdings Aufwandsentschädigungen.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung