slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Eilverfahren in der ZPO
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Mit Eilverfahren werden summarische Verfahren bezeichnet, die der vorläufigen Sicherung eines materiellen Anspruchs dienen. Die ZPO kennt als Eilverfahren, den Arrest und die einstweilige Verfügung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: