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Einbürgerung
(recht.oeffentlich.staat)
(engl. naturalization )
    

Mit Einbürgerung wird die Verleihung der Staatsangehörigkeit an Ausländer auf Antrag bezeichnet. In Deutschland erfolgt die Einbürgerung gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Auf diesen Artikel verweisen: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) * Naturalisation * naturalization

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