logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Erbteil
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Der Teil einer Erbschaft der dem einzelnen Miterben zusteht (so die Legaldefinition in § 1922 BGB).

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung