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Ersatzhehlerei
(recht.straf.bt)
    

Von Ersatzhehlerei spricht man, wenn jemand wissentlich Dinge annimmt, die mittelbar aus einer Straftat stammen. Ob die Ersatzhehlerei unter den Straftatbestand der Hehlerei fällt ist umstritten.

Beispiel: A stiehlt der H Geld aus ihrem Mantel. Für dieses Geld kauft er Schmuck, den er seiner Freundin schenkt, die weiß, dass das Geld dafür gestohlen war.

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